Im Folgenden schildere ich meine Meinung zur Frage, wie eine zusammenfassende Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern abzugeben ist, wenn man als Nicht-Kleinunternehmen auf Etsy digitale Produkte verkauft.
Sind die Verkäufe digitaler Produkte auf Etsy ein Dreiecksgeschäft, eine innergemeinschaftliche Lieferung oder eine sonstige Leistung?
Verkaufst du digitale Produkte auf Etsy erwirtschaftest du meiner Meinung nach Umsatzsätze aus "sonstigen Leistungen" im Sinne des deutschen Umsatzsteuerrechts (§ 3a Abs. 2 UStG).
Nach Abschnitt 3.1 Abs. 4 UStAE sind "sonstige Leistungen (..) Leistungen, die keine Lieferungen sind (§ 3 Abs. 9 Satz 1 UStG). Als sonstige Leistungen kommen insbesondere in Betracht: Dienstleistungen, Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen – z. B. Vermietung, Verpachtung, Darlehensgewährung, Einräumung eines Nießbrauchs, Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Markenzeichenrechten und ähnlichen Rechten."
Durch die Bereitstellung digitaler Dateien auf Etsy wird Etsy ein Nutzungsrecht an dem digitalen Werk eingeräumt.
Deshalb bin ich ich der Meinung, es handelt sich um eine "sonstige Leistung". Diese Beurteilung ist ausschlaggebend, für die folgenden Aussagen.
Wann muss ich meine zusammenfassende Meldung abgeben, wenn ich digitale Produkte auf Etsy verkaufe?
Da der Leistungsempfänger (Etsy) ein Unternehmer ist, gilt der Ort von dem aus Etsy sein Unternehmen betreibt (Irland) als Ort an dem die sonstige Leistung erbracht wird (§ 3a Abs. 2 S. 1 UStG). Deshalb findet § 18a Abs. 2 S. 1 UStG Anwendung, wonach der Etsy-Shop-Betreiber bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres (Meldezeitraum), in dem er die sonstige Leistungen ausgeführt hat, dem Bundeszentralamt für Steuern eine Zusammenfassende Meldung zu übermitteln hat.
Bedeutet:
Fristende für das 1. Quartal (Januar, Februar, März): 25. April
Fristende für das 2. Quartal (April, Mai, Juni): 25. Juli
Fristende für das 3. Quartal (Juli, August, September): 25. Oktober
Fristende für das 4. Quartal (Oktober, November, Dezember): 25. Januar
Was beinhaltet die zusammenfassende Meldung, wenn ich digitale Produkte auf Etsy verkaufe?
Gemäß § 18a Abs. 7 Nr. 3 UStG:
Die Umsatzsteuer-ID von Etsy - IE9777587C,
die Summe der Nettoumsätze, der an Etsy erbrachten Leistungen aus dem Quartal
und der Hinweis, dass es sich um eine "sonstige Leistung" handelt.
Zusammenfassende Meldung (ZM) für Etsy über ELSTER abgeben - Schritt für Schritt Anleitung:
Öffne elster.de
Klicke auf "Mein Elster"
Scrolle nach unten und klicke auf "Alle Formulare anzeigen"
Klicke auf "Umsatzsteuer"
Klicke auf "Zusammenfassende Meldung"
Wähle das Jahr und den Meldezeitraum: 1., 2., 3. oder 4. Quartal
Mache Angaben zu deinem Unternehmen auf der nächsten Seite
Klicke dann auf "Nächste Seite"
Trage die USt-ID von Etsy ein: IE9777587C
Trage die Summe deiner Nettoumsätze ein, die du in diesem Quartal an Etsy geleistet hast.
Wähle die Art der Leistung: "sonstige Leistung".
Hinweis für Kleinunternehmen, die digitale Produkte auf Etsy verkaufen und über eine zusammenfassende Meldung nachdenken:
Als Kleinunternehmen gem. § 19 Abs. 1 UStG bist du von der Pflicht zur Abgabe einer zusammenfassenden Meldung (ZM) befreit, gem. § 18a Abs. 4 UStG.
Hinweis des Verfassers
Bitte beachte, dass ich mir bei diesem Beitrag viel Mühe gebe und im Vorfeld gewissenhaft recherchiere, weshalb ich mich über dein positives Feedback sehr freuen würde. Dennoch kann auch ich Irrtümern unterliegen. Du solltest dir in jedem Fall eine eigene Meinung zu dem Thema bilden, auch unter zur Hilfenahme fachkundiger Personen.
Beste Grüße Rechtsanwalt
Benedikt Tillmann
Das mit der Meldung war mir auch neu. Ist das dann sozusagen meine "Umsatzsteuererklärung"? Oder muss man da noch zusätzlich was beim Finanzamt abgeben? Und nehme ich die Umsätze und Gebühren für die ZM, die mir Etsy in der App anzeigt? Oder das was mir netto aufs Konto überwiesen wurde? Ich dachte, nur das, was man wirklich auf dem Konto als Auszahlungsbetrag angibt sei wichtig fürs FA. Deshalb habe ich diesen Betrag auch immer in meine Reverse-Charge-Rechnungen geschrieben.
Sehr guter Artikel. Die Zusammenfassende Meldung war mir nicht bekannt. Vielen Dank für den wichtigen Hinweis!
Vielen Dank für den Artikel, ich verkaufe erst seit kurzem auf Etsy, habe mich viel über die steuerrechtlichen Themen informiert aber die Zusammenfassende Meldung war mir neu!
Viele Grüße
Sabrina
👍
Sehr hilfreich, danke für diese Anleitung!