Möchtest du mit deinen Kunden Verträge zur Erstellung eines Designs abschließen, dann ist dir vielleicht aufgefallen, dass dies deutlich schwieriger ist, als einen Kaufvertrag oder einen normalen Werkvertrag zu schließen. Denn bei dem Auftrag zur Erstellung eines Designs steht anfangs häufig nicht genau fest, wie das Ergebnis später aussehen soll. Deine Leistung ist die kreative Ausgestaltung der Idee deines Kunden. Ein genaues Endergebnis zu vereinbaren, welches der Kunde abnehmen kann und zur Abnahme verpflichtet ist, ist deshalb nicht möglich. Dies wird dann zum großen Problem für dich, wenn der Kunde nach vielen Designvorschlägen immer noch nicht mit dem Werk einverstanden ist und die Arbeit abbrechen will. Aber auch dann, wenn der Kunde weiter mit dir arbeiten möchte, das vorher vereinbarte Pauschalhonorar den großen Arbeitsumfang aber nicht mehr deckt. Die Lösung ist, die Art und Weise der Werkerstellung genau zu vereinbaren. Alternativ kannst du versuchen, deinen Kunden von einem Stundenhonorar zu überzeugen.
Ich habe mich intensiv mit der Frage auseinander gesetzt, wie ein Vertrag zur Designerstellung aussehen sollte, um für beide Seite ein faires Ergebnis zu erzielen.
In diesem Artikel erkläre ich dir, wie du als digitale Designerin sehr gute Verträge online schließen kannst. Außerdem gebe ich einen Überblick über steuerrechtliche Aspekte für selbstständige Designer.
Bist du Designer, dann solltest du folgende Rechtstext-Vorlagen für dein Geschäft bereithalten, um professionelle Verträge schließen zu können:
Angebotsschreiben
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Datenschutzerklärung
Widerrufsbelehrung
Abschlagsrechnung / Anzahlungsrechnung
Endabrechnung / Rechnung
So kannst du als digitale Designerin deine Verträge online mit deinen Kunden schließen
Schicke deinem potenziellen Kunden dein Angebotsschreiben per E-Mail- (oder WhatsApp) -Nachricht als PDF-Datei. Darin solltest du deine angebotene Leistung so detailliert wie möglich beschreiben und festhalten, ob ein Stundenhonorar oder ein Pauschalhonorar vereinbart werden soll. Im Anhang dieser Nachricht sollten deine AGBs, deine Datenschutzerklärung sowie deine Widerrufsbelehrung als PDF-Dateien enthalten sein. Außerdem könntest du folgende Formulierung verwenden: „Im Anhang dieser Nachricht finden Sie mein Angebot, meine AGBs, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung. Sind Sie damit einverstanden (insofern Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht), dass ich mit der Ausführung des Vertrags beginne, ehe die Widerrufsfrist von 14-Tagen abgelaufen ist, und bestätigen Ihre Kenntnis davon, dass Sie durch diese Einwilligung Ihr Widerrufsrecht verlieren? Sie können den Vertrag durch eine Antwort auf diese E-Mail-Nachricht binnen 14 Tagen annehmen.“
Nimmt der Kunde das Angebot an und verzichtet auf sein Widerrufsrecht (insofern er eines hatte), dann kannst du ihm die Abschlagsrechnung schicken.
Zahlt der Kunde die Anzahlung, kannst du mit der Arbeit beginnen. Die AGBs könnten z.B. ein 4-Phasen-Modell beinhalten, mit dem deinen Kunden drei Revisionsrunden eingeräumt werden und im Detail geklärt wird, innerhalb welcher Fristen jede Partei seinen Beitrag zum Werk zu leisten hat und was passiert, wenn eine Partei nicht mehr an der Designerstellung mitwirkt. Deine Designvorschläge sollten durch eine technische Schranke (Copyright-Zeichen oder Passwort) gesichert werden, sodass der Kunde diese Designs nicht ohne dein Einverständnis nutzen kann (rechtlich ist dies in den AGBs auszuschließen). Dadurch räumst du die Probleme aus dem Weg, die sich draus ergeben, dass bei Verträgen zur Designerstellung ein Vertragsgegenstand im Vorfeld nicht genau vereinbart werden kann.
Spätestens nach der dritten Revisionsrunde oder, wenn der Kunde dein Werk schon vorher abgenommen hat, wird der Restbetrag fällig. Sende ihm die Endabrechnung, auf der du den Anzahlungsbetrag erkennbar abziehst. Nach Zahlung der Restsumme sollte deinem Kunden das Nutzungsrecht an den Designs eingeräumt werden (AGB) und die Designs ohne technische Schranke bereit gestellt werden.
Vertragsvorlagen für Designer selbst erstellen
All diese Verträge habe ich als praktische Vorlagen zum Selbstausfüllen für dich vorbereitet und biete sie dir in einem kostengünstigen Paket an. Damit kannst du dich ausgiebig auf dein Kerngeschäft, die Erstellung von Designs, konzentrieren.
Welche Steuern müssen digitale Designer zahlen?
Das kommt darauf an, ob du mit deinen Designs die Voraussetzungen der "künstlerischen Tätigkeit" erfüllst. Dafür musst du "eigenschöpferisch tätig werden" und nicht bloß Weisungen deines Auftraggebers ausführen. Dir muss in deiner Arbeit also ein kreativer Spielraum überlassen werden. Über die Beherrschung der technischen Fähigkeiten für die Erstellung des Werkes hinaus, wird eine künstlerische Gestaltungshöhe verlangt. Diese sogenannte "Gebrauchskunst" muss damit ein über die praktische Verwendbarkeit hinaus gehenden Wert haben. Unterschiedlich betrachtet wird die Frage, ob zwischen "guter" und "schlechter" Kunst ein Unterschied gemacht wird, wobei dies im Ergebnis eher abzulehnen ist.
Genaue diese Voraussetzungen versuchte ich bei der Erstellung der AGB-Vorlage zu berücksichtigen, denn an diesem Beispiel zeigt sich, wie eng Vertrags- und Steuerrecht miteinander verzahnt sind.
Im Ergebnis hat dies zur Folge, dass die Tätigkeit als selbständige Tätigkeit im steuerrechtlichen Sinne einzuordnen wäre. Damit solltest du mit der Abgabe von Einkommenssteuern und Umsatzsteuern rechnen. Außerdem stehen die Chancen damit gut, als Künstler im Sinne des Sozialversicherungsrechts eingestuft zu werden, um die Vorteile der Künstlersozialkasse (KSK) zu genießen.
Sollte dir bei den Designs kein "Spielraum zur eigenschöpferischen Gestaltung" zustehen, dann wäre deine Tätigkeit voraussichtlich nicht als künstlerische Tätigkeit einzuordnen und deine Einnahmen damit im Ergebnis Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Damit fallen letztlich zusätzlich noch Gewerbesteuern an und die KSK scheidet aus. Deshalb ist es natürlich vorteilhafter, alles so zu gestalten, dass deine Tätigkeit eine "künstlerische Tätigkeit" darstellt.
Möchtest du noch mehr zu dem Thema erfahren, schreib es gerne in die Kommentare, ich versuche den Beitrag dann entsprechend zu ergänzen.
Hinweis des Verfassers
Bitte beachte, dass ich mir bei diesem Beitrag viel Mühe gebe und im Vorfeld gewissenhaft recherchiere, weshalb ich mich über dein positives Feedback sehr freuen würde. Dennoch kann auch ich Irrtümern unterliegen. Du solltest dir in jedem Fall eine eigene Meinung zu dem Thema bilden, auch unter zur Hilfenahme fachkundiger Personen.
Beste Grüße
Rechtsanwalt
Benedikt Tillmann
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