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Ratgeber: Bilder von Anderen veröffentlichen

Aktualisiert: 15. Apr.

Möchtest du Fotos und Videos auf denen andere Personen abgebildet sind veröffentlichen oder ein Bild, dass ein Anderer erstellt hat verwenden?

Hier findest du eine Anleitung, wie du die Einwilligung des Fotografen oder des Models in der Praxis richtig einholst. So kannst du Fotos auf deiner Website, deinem Onlineshop oder deinem Social Media Account hochladen, ohne Gefahr zu laufen, nachträglich Lizenzgebühren zahlen zu müssen.


Dafür empfehle ich dir, die entsprechenden Vertragsvorlagen hier günstig zu downloaden. Damit gelingt es dir schnell und einfach dein Projekt umzusetzen.


In dem Download sind die benötigten zwei Formulare enthalten:


I. Vertrag zwischen Model und Verwender

Wenn du ein Bild verwenden möchtest, auf dem ein anderer Mensch (Model) zu sehen ist, solltest du eine Vereinbarung mit diesem treffen, um das Bild veröffentlichen zu dürfen. Diese sollte auch zu Beweiszwecken schriftlich erfolgen. Denn dem Abgelichteten stehen Rechte nach dem Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG) zu, welche verletzt werden, wenn keine Erlaubnis erteilt wurde.


Dieser Vertrag sollte Klauseln über

  • die Daten der Vertragsparteien

  • den Zweck der Verwendung

  • eine Beschreibung der Ablichtung

  • eine Entgeltabrede

  • ein Widerrufsrecht

beinhalten und von beiden Parteien unterschrieben werden. Drucke deinen Vertrag zweimal aus, damit jede Partei ein Exemplar mitnehmen kann. Bewahre deinen Vertrag auf, da auch lange nach der Veröffentlichung Streitigkeiten über die Verwendung des Fotos zu Tage treten können.


Wichtig: Die Abbildungszwecke begrenzen und bestimmen den Umfang der erlaubten Veröffentlichung. Überleg dir gut, wofür die Bilder verwendet werden sollen. Je „gröber“ dies beschrieben wird, desto „besser“ für den Verwender. Ein Widerrufsrecht (VI) zu vereinbaren, ist keine Pflicht.


II. Vertrag zwischen Fotograf und Verwender

Wenn du Fotos oder Bilder veröffentlichen möchtest, die ein anderer erstellt hat, solltest du mit dieser Person (z.B. Hobbyfotograf oder Designer) ebenfalls eine Vereinbarung treffen, da sie Urheber der Werke ist und daraus Rechte aus dem Urheberrechtsgesetz folgen.


Diese Vereinbarung sollte dem Verwender (dir) Nutzungsrechte an dem Bild einräumen und insbesondere Klauseln über

  • die Nutzungsdauer

  • Umgestaltungsrechte

  • Verwertungsrechte des Verwenders

  • Verwertungsrechte des Urhebers

enthalten.


Wichtig: Überlege dir gut, ob der Urheber weiterhin zur Verwertung und Nutzung der Bilder (im II. Vertrag VI. letzter Satz) berechtigt sein soll. Dies würde auch den (wiederholten) Verkauf der Bilder einschließen.


Hinweise für Fotografen

Solltest du der Fotograf sein, kannst du deinem Kunden durch den II. Vertrag die Nutzungsrechte einräumen. Mit dem I. Vertrag kannst du mit deinem Model vereinbaren, die von dir gemachten Fotos zu Referenzzwecken zu veröffentlichen.

(Dann solltest du die Verwertungs- und Nutzungsrechte (im II. Vertrag VI. letzter Satz) nicht ausschließen.)


Hinweise für Betreiber von Websites und Social Media Accounts

Pflegst du z.B. Websites, Instagram-, TikTok- oder Facebook-Accounts, kannst du den I. Vertrag verwenden, um dir die Erlaubnis der auf den Bildern abgelichteten Menschen einzuholen. Den II. Vertrag, um die Einwilligung des Fotografen zu bekommen (insofern nicht du der Fotograf bist).


Hinweise für Models

Wenn du das Model bist, dann lässt du dir von deinem Fotografen den II. Vertrag unterschreiben.


Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat, freue ich mich, wenn du diese Musterverträge bestellst. Diese brauchst du nur downloaden, ausfüllen und unterschreiben:


Vielen Dank für deine Unterstützung!



25 Ansichten2 Kommentare

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2 Comments

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bosco-boschivo
Mar 15, 2023
Rated 5 out of 5 stars.

Danke !

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Guest
Mar 15, 2023
Rated 5 out of 5 stars.

Klasse Beitrag für Fotografen. Hat mir sehr weitergeholfen, danke!

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