Beim Verkauf von Tieren wie Pferden und Hunden unter Privatpersonen, die oft Freunde oder Bekannte sind, ist ein solider rechtlicher Rahmen besonders wichtig. Dies stellt nicht nur den Schutz beider Parteien sicher, sondern bewahrt auch die persönliche Beziehung.
1. Die Bedeutung des Kaufvertrags über Pferd und Hund:
Ein umfassend gestalteter Kaufvertrag ist entscheidend, um Rechte und Pflichten klar festzulegen. Er sollte detaillierte Angaben zum Tier enthalten (wie Name, Rasse, Alter, Gesundheitszustand und bei Pferden zusätzlich Equidenpass / Pferdepass, Abstammung und Zuchtbucheintragung). Ebenfalls von Bedeutung sind der Kaufpreis, Zahlungsbedingungen und der Übergabezeitpunkt.
2. Besonderheiten bei Kaufverträgen unter Freunden:
Da die Vertragsparteien oft ein persönliches Verhältnis haben, könnte man versucht sein, auf einen formellen Vertrag zu verzichten. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten. Selbst unter Freunden oder Bekannten ist es wichtig, klare Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Dies verhindert Missverständnisse und somit die Entstehung von Streitigkeiten im Nachhinein. Der Kaufvertrag kann außerdem auch beim Eigentumsnachweis behilflich sein.
3. Haftungsausschluss und Gewährleistung beim Tierkauf:
Der Vertrag sollte Regelungen enthalten, die die Haftung nach der Übergabe regeln. Ein Haftungsausschluss bzw. eine Beschaffenheitsvereinbarung für bestimmte Zustände des Tieres (zum Beispiel Krankheiten oder Verhaltensauffälligkeiten), die vor Vertragsabschluss bekannt waren, ist hier üblich. Die Gewährleistungspflicht, also die rechtliche Haftung für Mängel, die bereits vor Übergabe bestanden, kann unter Privatpersonen ebenfalls angepasst werden. Dafür ist es erforderlich, dass der Gewährleistungsausschluss individuell und ausdrücklich geschlossen wird. Hierfür kommt eine handschriftliche Fassung dieser Klausel mit einem besonders auffälligen Stift in Betracht. Der Gewährleistungsausschluss greift jedoch nicht für die im Vertrag beschriebene Beschaffenheit des Pferdes (Beschaffenheitsvereinbarung).
4. Rückgaberecht beim Hunde- und Pferdekauf:
Besonders bei einem Vertragsschluss unter Freunden oder, wenn bei dem Vertrag nicht das Geschäft, sondern das Pferd oder der Hund im Vordergrund stehen soll, finde ich es sinnvoll, ein Rückgaberecht zu vereinbaren. Dabei sollte dem Käufer ohne Angaben von Gründen innerhalb einer beliebigen Frist (z.B. drei Wochen), die Möglichkeit offen stehen, das Pferd oder den Hund zurückzugeben und dafür den vollen Kaufpreis zurückzuerhalten. Aufwendungen für das Futter oder die Unterkunft sollten dabei nicht ersetzt werden. Im Gegenzug erhält der Verkäufer im Falle der Rückgabe auch keinen Ersatz für eventuell gezogene Nutzungen durch den Käufer.
5. Konfliktlösung beim Tierkauf:
Wenn dir diese Vertragsgestaltung gefallen würde und du mit einer Privatperson über den Kauf bzw. Verkauf eines Hundes oder Pferdes nachdenkst, dann kann ich dir die folgenden Vorlagen empfehlen. Sie sind leicht verständlich, einfach auszufüllen und von einem Rechtsanwalt nach aktuellem deutschen Recht verfasst.
Mustervertrag für den privaten Pferdeverkauf
Mustervertrag für den privaten Hundeverkauf
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Hinweis des Verfassers
Bitte beachte, dass ich mir bei diesem Beitrag viel Mühe gebe und im Vorfeld gewissenhaft recherchiere, weshalb ich mich über dein positives Feedback sehr freuen würde. Dennoch kann auch ich Irrtümern unterliegen. Du solltest dir in jedem Fall eine eigene Meinung zu dem Thema bilden, auch unter zur Hilfenahme fachkundiger Personen.
Beste Grüße
Rechtsanwalt
Benedikt Tillmann
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