Im Folgenden erfährst du, wie du als vorsteuerabzugsberechtigte Verkäuferin digitaler Produkte gegenüber Etsy (meiner Meinung nach) richtig abrechnest, unter Beachtung des Reverse Charge Verfahrens (RCV). Ich hoffe dir damit dein Business erleichtern zu können.
Wenn du ein Kleinunternehmen führst, dann ist dieser Beitrag der richtige für dich:
Anwendung RCV beim Verkauf digitaler Produkte
Beim Verkauf digitaler Produkte über Etsy findet das RCV Anwendung. Denn rechtlich gesehen, verkauft Etsy deine Produkte an "deine" Kunden, nicht du direkt. Damit ist dein tatsächlicher Kunde letztlich immer Etsy. Da Etsy im EU-Ausland sitzt (Irland) wird das RCV aktiviert.
Folglich kehrt sich die Umsatzsteuerschuld um, sodass nicht der Verkäufer (du) die Umsatzsteuer schuldet, sondern der Leistungsempfänger (Etsy). Die Leistung, die Etsy von dir empfängt, ist die Bereitstellung digitaler Waren.
Rechnung schreiben an Etsy
Das hat wiederum zur Folge, dass du als Verkäufer*in eine Rechnung an Etsy schreiben musst. Erfolgt deine Abrechnung monatlich, ist der Rechnungsbetrag dein monatlicher Nettoumsatz. Also der Betrag deiner erwirtschafteten Erträge ohne (die von Etsy einbehaltene) Umsatzsteuer. Gebühren von Etsy werden dabei noch nicht berücksichtigt oder verrechnet.
Den Betrag deiner monatlicher Nettoumsätze findest du in deinem Shopmanager:
Auf der Rechnung wird die Umsatzsteuer also nicht gesondert aufgeführt. Stattdessen musst du einen Hinweis (z.B. auf englisch und auf deutsch) auf das RCV geben, damit allen Lesern klar wird, weshalb keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
Eine Rechnungsvorlage zum Ausfüllen passend für Etsy Verkäufer*innen, bei denen das RCV Anwendung findet, kannst du hier downloaden:
Verbuchung der Etsy Gebühren
Ich lade mir die monatliche Abrechnung von Etsy über all meine Etsy Gebühren herunter. Klicke dazu in deinem Shopmanager auf Finanzen, dann Monatliche Abrechnung. Hier musst du beachten, dass du einen vergangenen Monat auswählst. Nun taucht unten die USt. Berichterstattung auf. Klicke auf Herunterladen.
Diese Dokumente lege ich in meiner Buchhaltung ab, um die "Ausgaben" zu dokumentieren, die mit den oben in Rechnung gestellten "Einnahmen" von Etsy direkt verrechnen werden.
Anleitung für die Erstellung einer EÜR von Nicht-Kleinunternehmen beim Verkauf digitaler Produkte auf Etsy:
Das bedeutet, die oben gezeigten Nettoumsätze buchst du als Einnahmen und die von Etsy in Rechnung gestellten Gebühren als Ausgaben.
Als Nicht-Kleinunternehmen (vorsteuerabzugsberechtigt) verwendest du den Nettobetrag auf dieser Abrechnung als Ausgabe. Eigentlich sollte die Umsatzsteuer auf dieser Abrechnung von Etsy 0 % betragen. Liegt sie bei 19 % hast du versäumt gegenüber Etsy deine Umsatzsteueridentifikationsnummer anzugeben. Durch diese weist du Etsy technisch nach, dass du Unternehmer bist, auf den die Kleinunternehmerregelung keine Anwendung finden soll. Dann wendet Etsy automatisch das Reverse Charge Verfahren an. Mit der Folge, dass die Etsy-Gebühren als Ausgaben für den innengemeinschaftlichen Erwerb, gem. § 1a UStG, zu buchen sind. Die Einnahmen, die durch die Etsy generierst sind zu buchen als Einkünfte, für die der Leistungsempfänger (Etsy) die Umsatzsteuer schuldet, gem. § 13b UStG.
Aber Etsy überweist dir einen Betrag, der nicht gleich der Einnahmen minus der Ausgaben ist:
Das macht Etsy, weil bereits Gebühren oder Einkünfte des nächsten Monats verrechnet werden und die Überweisung zum Beispiel am 4. Tag des Folgemonats stattfindet.
Wie wirkt sich dies auf deine EÜR aus? Meiner Meinung nach überhaupt nicht. Und zwar aus folgenden Grund: Beim Erstellen einer EÜR gilt das Zu- und Abschlussprinzip. Bedeutet Einnahmen und Ausgaben sollen dann erfasst werden, wenn sie dir zu- oder abgeflossen sind. Dies ist dann gegeben, wenn du die Verfügungsmacht über das Kapital erhältst oder verlierst. Die Verfügungsmacht erlange ich aber nicht erst, wenn Etsy mir das Geld auf mein Bankkonto überweist, sondern bereits dann, wenn das Geld auf meinem Etsy-Konto eingegangen ist. Denn ich habe selbst entschieden, dass Etsy nur einmal im Monat eine Abbuchung auf mein Bankkonto vornehmen soll.
Im Sinne deiner EÜR ist dein Etsy-Konto wie ein Bankkonto zu betrachten. Wobei ich der Meinung bin, dass je eine Sammelbuchung für deine Einnahmen und deine Ausgaben im Monat vorgenommen werden kann.
Ich hoffe dieser Beitrag hat dir weitergeholfen. Bitte beachte, dass dieser Beitrag keine individuelle Rechtsberatung ersetzen soll. Informiere mich dich umfänglich, um dein Geschäft professionell zu betrieben. Wenn du diesen Blog unterstützen möchtest und du noch nicht die passenden Rechtstexte für deinen Etsy Shop hast, kann du die folgenden Vorlagen direkt bei uns downloaden.
Beste Grüße Rechtsanwalt
Benedikt Tillmann
Ich freue mich über deine Unterstützung!
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