Willst du rechtssicher auf AirBnB deine Wohnung oder ein Zimmer vermieten? Möchtest du als Host auf AirBnB alle rechtlichen Vorschriften einhalten? Im Folgenden erfährst du zunächst kurz und knapp die Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um das Thema "Rechtstexte für AirBnB". Anschließend kannst du ausführliche rechtliche Erläuterungen zu dem Thema nachlesen.
Welche Rechtstexte sollte ich auf AirBnB veröffentlichen?
Impressum, Datenschutzerklärung und einen (fakultativen) Hinweis zum Widerrufsrecht.
Wie füge ich Rechtstexte in mein AirBnB-Account ein?
Welche Unterschiede ergeben sich diesbezüglich, wenn ich "privat" oder "gewerblich"vermiete?
Natürlich bieten wir auch für AirBnB die passende Vorlage an, mit der du schnell und einfach deine Datenschutzerklärung für AirBnB erstellst:
Welche Rechtstexte muss ich auf AirBnB veröffentlichen?
Muss ich ein Impressum auf AirBnB angeben?
Ja, musst du. Dies ergibt sich bereits aus § 5 TMG.
Brauche ich eine Datenschutzerklärung, als Gastgeber auf AirBnB?
Ja. Als AirBnB-Host bist du „Verantwortlicher“ für die Daten deiner Gäste iSd. Art. 4 Nr. 7 DSGVO („die in einem Dateisystem (AirBnB-Plattform) gespeichert sind", Art. 2 Abs. 1 DSGVO). Daraus folgt, dass du die Informationspflichten gegenüber deinen Gästen aus Art. 13 DSGVO hast. Das bedeutet: Du musst eine Datenschutzerklärung gegenüber deinen Gästen bereitstellen. Und zwar zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten. Also während des Buchungsvorgangs. Diese Erklärung muss unter anderem enthalten: Zwecke der Erhebung, die Rechtsgrundlage, die Dauer der Verarbeitung, die vielen Rechte des Betroffenen, die Erforderlichkeit der Datenerhebung, die Art und Weise der Verarbeitung und so weiter.
Muss ich meine Gäste über ein Widerrufsrecht belehren?
Deine Gäste haben kein Widerrufsrecht bei der Buchung über AirBnB. Dies ergibt sich aus Art. 16 (l) der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (RICHTLINIE 2011/83/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES) und dem entsprechenden Transformationsgesetz der Länder (z.B. § 312g Nr. 9 BGB).
Dennoch empfiehlt AirBnB, dass du deine Gäste über diese mangelnde Widerrufsmöglichkeit aufklären solltest. Eine entsprechende Musterformulierung ist natürlich auch im folgenden Angebot enthalten:
Vermiete ich auf AirBnB privat oder gewerblich?
Die Frage, ob du aus der Sicht von AirBnB „privat“ oder gewerblich vermietest, stellt sich in diesen Zusammenhang nicht. Diese Frage stellt dir AirBnB im Prinzip nur deswegen, weil AirBnB wiederum verpflichtet ist, gegenüber den Gästen darüber zu informieren, ob die besonderen Vorschriften für Verbraucherverträge Anwendung finden (§ 312 l Abs. 1 BGB iVm Art. 246d BGBEG § 1 Satz 1 Nr. 5).
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